Rechtsprechung
VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 ZB 14.1910 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anspruch eines Straßenanliegers auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h Lärmschutz; Beweisantrag; Aufklärungsrüge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Straßenanliegers auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus Gründen des Lärmschutzes
- rewis.io
Voraussetzungen für Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz der Wohnbevölkerung wegen Lärm und Abgasen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch eines Straßenanliegers auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h; Lärmschutz; Beweisantrag; Aufklärungsrüge
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309
Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 ZB 14.1910
Wenn diese Schwelle der Lärmbelastung überschritten ist, sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Straßenverkehrsbehörde erfüllt und die Behörde hat dann unter Gebrauch ihres Ermessens über Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden bzw. ist auf entsprechenden Antrag hin zu einer Ermessensentscheidung verpflichtet (st. Rspr., zuletzt BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 ZB 14.309 - juris Rn. 18 m.w.N.). - VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 ZB 14.1991
Anspruch eines Straßenanliegers auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 ZB 14.1910
Diese hat das Bauamt ausweislich der übermittelten Vorgänge im Parallelverfahren (11 ZB 14.1991) auf Anforderung des Landratsamts vom 23. Dezember 2013 auf der Basis der "Verkehrsmengenkarte" aus dem Jahr 2010 erstellt und dem Landratsamt am 7. Januar 2014 übermittelt.
- VGH Bayern, 25.03.2015 - 11 ZB 14.2366
Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsrechtliche Maßnahmen; Lärmschutz; …
Umgekehrt kommt jedoch bei Immissionswerten oberhalb dieser Grenzwerte eine Überschreitung der straßenverkehrsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle in Betracht mit der Folge, dass die Straßenverkehrsbehörde unter Gebrauch ihres Ermessens über Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden hat (BayVGH, U.v. 11.5.1999 - 11 B 97.695 - juris Rn. 33, U.v. 21.3.2012 - 11 B 10.1657 - juris Rn. 25 ff., B.v. 27.2.2015 - 11 ZB 14.309 - juris Rn. 18, B.v. 10.3.2015 - 11 ZB 14.1910 und 11 ZB 14.1991 - juris Rn. 8;… vgl. auch HessVGH, U.v. 19.2.2014 - 2 A 1465.13 - juris Rn. 18). - VG Hamburg, 18.01.2016 - 15 E 5340/15
Anspruch auf verkehrslärmmindernde und abgasmindernde Maßnahmen
Nach der Rechtsprechung ist die Überschreitung der dortigen Schwellenwerte nicht allein für die bloße Eröffnung des behördlichen Ermessens maßgeblich, sondern kann Betroffenen bereits einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz geben, da bei Überschreitung dieser Werte bereits eine Gesundheitsgefährdung zu besorgen ist (vgl. schon BVerwG…, Urteil vom 4.6.1986, 7 C 76/84, BVerwGE 74, 234 ff., juris Rn. 14; BVerwG…, Urteil vom 13.3.2008, 3 C 18/07, BVerwGE 130, 383 ff., juris Rn. 33 f.; Hess. VGH…, Urteil vom 19.02.2014, 2 A 1465/13, juris Rn. 24, unter Hinweis auf BVerwG…, Urteil vom 10.11.2004, 9 A 67/03, juris Rn. 44;… Bay. VGH, Urteile vom 21.3.2012, 11 B 10.1657, juris Rn. 30, und Beschluss vom 10.3.2015, 11 ZB 14.1910, juris Rn. 8).